Vorübergehend ab 01.03.2024 neue Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 – 12.30 Uhr und
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.30 Uhr
Wir danken für Ihr Verständnis.
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Rauchwarnmelder können Leben retten! Aus diesem Grund hat sich der bayerische Gesetzgeber entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen. Schlaf- und Kinderzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Für Neubauten ist diese Regelung zu beachten, sofern mit ihrer Errichtung nach dem 1. Januar 2013 begonnen wurde. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2017. Die Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft obliegt nach bayerischem Landesrecht dem Nutzer der Wohnung, das heißt den jeweiligen Bewohnern – den Mietern.
Wollen Sie mehr wissen? In unserem Downloadbereich können Sie das Infoblatt sowie ein Installationsprotokoll herunterladen.