Umsatzsteuer-Senkung 01.07. – 31.12.2020 wichtige Informationen

Im Rahmen der Eindämmung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie, hat das Bundeskabinett, wie Sie wissen, die befristete Senkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wird vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent für alle der Mehrwertsteuer unterliegenden Umsätze herabgesetzt. Die neuen Umsatzsteuersätze sind auf die Lieferungen, sonstigen Leistungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe anzuwenden, die zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 bewirkt werden.

 

Alle Informationen, mit Stand 23.06.2020, des Zentralverbands Deutschland finden Sie hier

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